Hausordnung


Hausordnung GFC

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen vom Grußschinner Faschingsclub e.V., im folgenden GFC genannt.

  1. Allgemeines 2. Kartenverkauf 3. Besuch von Karnevalsveranstaltungen des GFC 4. Schlussklauseln

  2. Allgemeines
    Bei Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich und vom Kunden anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der GFC nicht an, es sei denn, der GFC hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der GFC übernimmt keine Verantwortung bei der Veröffentlichung von angelieferten Daten im Falle einer Urheberrechtsverletzung seitens des Anlieferers und schließt jegliche Haftung aus. Die Haftung für Vermögensschäden ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der GFC wird grundsätzlich durch seinen Vorstand vertreten.

  3. Kartenverkauf
    2.1 Auftragsannahme
    Eintrittskarten werden nur an Endkunden verkauft. Der Verkauf erfolgt ausschließlich nur über die Mitglieder des GFC. Restkarten können über vom GFC festgelegte Sonderverkaufsstellen oder über die Kartenbörse im Internet www.cdstudio-tickets.de angefragt werden. Es erfolgt kein freier Kartenverkauf.
    Der Kunde hat beim Kauf der Eintrittskarte selbst auf richtige Angaben wie Datum, Preis, Beginn und Veranstaltungsort zu achten. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt vom GFC enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Insbesondere ist der GFC nicht verpflichtet den Kunden über kurzfristige Änderungen des Programms, der Musikanbieter oder dem Ausfall der Veranstaltung direkt zu informieren. Es wird empfohlen - insbesondere bei längerer Anreise - sich nochmals unter www.hutberg.de zu informieren.
    Die in der Kartenbörse angefragte Anzahl von Karten wird in der Reihenfolge der Verfügbarkeit bearbeitet. Ein Anspruch auf eine Bestellung besteht nicht. Es erfolgt keine automatische Bestätigung einer Kartenanfrage.
    Ein Vertrag kommt erst nach dem Kauf der Eintrittskarte unter Voraussetzung der AGBs des GFC zustande.
    Hausordnung GFC 1 Reservierungen bestimmter Plätze sind nicht möglich. Es besteht kein Sitzplatzanspruch.
    Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklärt sich der Erwerber bzw. Nutzer damit einverstanden, dass alle Foto- oder Filmaufnahmen, welche während der Veranstaltung gemacht wurden und auf denen der Erwerber bzw. Nutzer der Eintrittskarte zu sehen ist, vom GFC im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
    2.2 Preise und Bezahlung
    Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die vom GFC ausgehändigten Eintrittskarten Eigentum des GFC (s. Punkt 2.1). Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eintrittskarten können nicht aus dem europäischen Ausland oder Weltweit bestellt werden.
    2.3 Rückgaben von Eintrittskarten
    Bestellte und erworbene Eintrittskarten sind grundsätzlich von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Ausnahmen sind lediglich Falschlieferungen, Absage oder Verlegung einer Faschingsveranstaltung.
    Bei Absage der Faschingsveranstaltung kann der Karteninhaber seine Karte lediglich in einem Zeitraum von 14 Werktagen nach dem ursprünglich angekündigten Veranstaltungstermin zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.
    Bei einer Rückgabe der Eintrittskarte aufgrund von Ausfall einer Faschingsveranstaltung wird nur der Kartenpreis erstattet.
    Wird die Veranstaltung verlegt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Location (Veranstaltungsort) besteht nicht. Bei einer Verlegung des Datums können die Eintrittskarten zurückgegeben werden.
    2.4 Schadenersatz
    Auf Schadenersatz wegen Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung, etc.) haftet der GFC nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
    Ein Ersatz verloren gegangener Karten ist generell nicht möglich.
    2.5 Datenschutz und Datenverarbeitung
    Hausordnung GFC 1 Die im Bestellformular oder E-Mail erhobenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur internen Bearbeitung der Bestellung verwendet. Alle Informationen werden sicher aufbewahrt. Zugang zu den Daten erhalten nur Mitglieder des GFC zur Erledigung ihrer spezifischen Aufgaben. Kundendaten werden nicht an Dritte weiter gegeben. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten für die interne Bearbeitung ihrer Bestellung an den GFC übermittelt werden.

  4. Besuch einer Faschingsveranstaltung des GFC
    3.1 Die Anfahrt
    Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
    3.2 Der Einlass
    Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
    Hunde sind beim Betreten des Hutberggeländes an der Leine zu führen und ein Maulkorb/ Beissschutz anzulegen, wenn es die gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
    Es gilt das Jugendschutzgesetz.
    Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besucht werden. Die Erziehungsberechtigten können ihre Aufsichtspflicht nicht an den Veranstalter abtreten, sondern sind weiterhin für ihre Kinder im vollen Umfang verantwortlich. Der Kinderfasching ist generell nur für Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren vorgesehen.
    Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem GFC vorbehalten.
    3.3 Die Veranstaltung
    Der GFC behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm inhaltlich wie auch im Ablauf zu ändern. Das Programm besteht aus gesellschaftskritischen, karnevalistischen und satirischen Inhalten. Die Veranstaltung ist im vollen Umfang karnevalistisch geprägt und dient dem karnevalistischen Brauchtum.
    Hausordnung GFC 1 Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattungen sind vom Besucher pfleglich zu behandeln und dürfen nicht beschädigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des GFC eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
    Für Wertgegenstände in abgegebener Kleidung, Beutel oder Taschen usw wird keine Haftung übernommen. Schadensansprüche für defekte Kleidungsstücke werden abgelehnt.
    Das Mitbringen von Getränken und Speisen jeglicher Art, Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
    Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
    3.4 Etwaige Folgen
    Bei Veranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der GFC übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab. Es wird Gehörschutz empfohlen.
    Die Teilnahme an allen Veranstaltungen des GFC erfolgt auf eigene Gefahr.
    Der GFC haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

  5. Schlussklauseln
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

Stand: 28.10.2018

Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Impressum (c) 2018 GFC
Der Vorstand des GFC Vertreten durch:

Dirk Lischke (Vereinsvorsitzender)
Jan Thiele (Stellvertreter)

Hausordnung GFC

GFC Grußschinner Faschingsclub e.V.
Auf dem Sande 4 02779 Großschönau
Kontakt: Telefon: +49 35841 38904
E-Mail: faschingsclub.grossschoenau@gmail.com

Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister. Registergericht:Amtsgericht Dresden Registernummer: VR 14224 Wir sind Mitglied im Bund Deutscher Karneval e.V. BDK-Nr. 4738 Wir sind Mitglied im Verband "Sächsischer Karneval e.V." VSC-Nr. 2/63